Schweizer E-ID und Agenten-Mandate: Stand Oktober 2026
Die E-ID sollte am 1. Dezember 2026 starten. Am 30. Juni 2026 hat der Bund den Termin gestrichen. Für Agenten-Mandate ändert das weniger, als es scheint – und mehr, als man denkt.
Das Wichtigste
- Der Bund hat den E-ID-Start vom 1. Dezember 2026 am 30. Juni 2026 gestrichen.
- Die Vertrauensinfrastruktur ist für das erste Halbjahr 2027 angestrebt.
- Die E-ID identifiziert Auftraggeber, nicht Agenten; das Mandat verbindet beide.
Das Wichtigste in Kürze
- Die E-ID belegt, wer eine Person ist, das Mandat, was ihr Agent darf.
- Beide nutzen dieselben Bausteine: SD-JWT VC, selektive Offenlegung und OID4VP.
- Die Prüfstelle sieht nur die Angaben, die sie für den Vorgang braucht.
- Verbindliche Profile für Agenten-Mandate auf Basis staatlicher Identitäten fehlen noch.
Der Stand
Das Stimmvolk hat das E-ID-Gesetz im September 2025 knapp angenommen. Im Februar 2026 nannte der Bundesrat den 1. Dezember 2026 als voraussichtlichen Start. Am 30. Juni 2026 teilte der Bund mit, dass sich die Einführung verzögert: Neue Entwicklungen der künstlichen Intelligenz, insbesondere Deepfakes im Online-Ausstellungsprozess, verlangen zusätzliche Sicherheitsarbeiten. Ein neues Datum für die E-ID nannte er nicht.
Die Vertrauensinfrastruktur, auf der die E-ID und weitere elektronische Nachweise beruhen, soll unabhängig davon im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das E-ID-Gesetz zumindest teilweise in Kraft treten.
Was die E-ID für Agenten leistet – und was nicht
Die E-ID identifiziert Menschen. Sie beantwortet damit die Frage nach dem Auftraggeber, nicht nach dem Agenten und nicht nach dessen Befugnis. Ein Agent erhält keine E-ID. Was ihn mit einer identifizierten Person verbindet, ist ein Mandat – ausgestellt von einer Stelle, die den Auftraggeber zuvor geprüft hat.
Die Ironie der Verschiebung
Der Grund der Verschiebung ist bemerkenswert: KI-generierte Fälschungen könnten dazu führen, dass eine E-ID an eine unberechtigte Person ausgestellt wird. Dieselbe Technologie, die Agenten nützlich macht, macht die Identifizierung von Menschen schwieriger. Umso wichtiger wird, dass Handlungen von Agenten nicht nur einer Identität, sondern einem prüfbaren Mandat zugeordnet werden.
Was Betreiber bis 2027 tun können
- Mandate so gestalten, dass der Auftraggeber benannt ist und die Art seiner Identifizierung als Angabe mitgeführt werden kann.
- Auf Formate setzen, die mit verifizierbaren Nachweisen kompatibel sind, etwa SD-JWT VC mit Key Binding und Statuslisten.
- Widerruf von Anfang an einbauen: Ein Mandat ohne Statusliste ist nicht vollständig prüfbar.
- Belege heute schon so erzeugen, dass ein späterer Wechsel der Identifizierungsart die Prüfbarkeit nicht berührt.
Einordnung
Die Verschiebung nimmt Zeitdruck aus einer möglichen Anbindung an die staatliche Vertrauensinfrastruktur, ändert aber nichts an der Grundfrage: Wer Agenten handeln lässt, muss belegen können, dass sie dürfen. Das gilt mit und ohne E-ID. Dieser Artikel wird aktualisiert, sobald der Bund einen neuen Termin nennt.
Wie E-ID und Mandat technisch zusammenpassen
Die Schweizer E-ID und die EUDI-Wallet setzen auf dieselben Bausteine wie Agenten-Mandate: Nachweise im Format SD-JWT VC, selektive Offenlegung und die Vorlage über OID4VP. Ein Mandat kann deshalb auf eine E-ID verweisen, ohne ein neues Format zu erfinden.
Der Ablauf ist einfach: Der Auftraggeber weist sich mit seiner E-ID aus, der Mandatsdienst stellt das Mandat aus und bindet es an diese Identität. Bei einer Handlung legt der Agent das Mandat vor, und die Prüfstelle sieht, dass hinter dem Mandat eine staatlich identifizierte Person steht.
Datenschutz durch selektive Offenlegung
Staatliche Identitäten enthalten viele Angaben: Name, Geburtsdatum, Nationalität, Foto. Für eine Handlung eines Agenten braucht die Prüfstelle meist nur einen Bruchteil davon, oft sogar nur die Bestätigung, dass eine identifizierte Person dahintersteht. Selektive Offenlegung erlaubt genau das.
Das entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung, wie ihn das Schweizer Datenschutzgesetz und die DSGVO verlangen. Ein Agent trägt so nicht die ganze Identität seines Auftraggebers mit sich, sondern nur die Angaben, die für seine Aufgabe nötig sind.
Was noch offen ist
Für die Verbindung von staatlichen Identitäten und Agenten-Mandaten gibt es noch keine verbindlichen Profile. Offen sind etwa die Fragen, welche Angaben eine Prüfstelle verlangen darf, wie lange eine Bindung an die Identität gelten soll und wie der Widerruf eines Mandats mit dem Status der Identität zusammenspielt.
KYA prüft Mandate im Format SD-JWT VC bereits heute. Ein eigenes Profil für die E-ID als Herkunftsnachweis des Auftraggebers ist vorgesehen, sobald die Infrastruktur des Bundes im produktiven Betrieb ist.
Ein Ablauf aus der Verwaltung
Eine Person beauftragt ihren Agenten, eine Fristverlängerung bei einer Behörde zu beantragen. Sie weist sich einmal mit ihrer E-ID aus, und der Mandatsdienst stellt ein Mandat für genau diesen Vorgang aus. Der Agent reicht das Gesuch mit dem Mandat ein; die Behörde sieht nur Name und Geburtsdatum.
Häufige Fragen
Kann ich meinem KI-Agenten meine E-ID geben?
Das sollten Sie nicht. Die E-ID belegt Ihre Identität und bleibt in Ihrer Wallet. Ihr Agent erhält stattdessen ein Mandat, das an Ihre Identität gebunden ist und nur die nötigen Angaben enthält.
Welche Angaben aus der E-ID sieht eine Prüfstelle?
Nur die, die bei der Vorlage offengelegt werden. Mit selektiver Offenlegung kann das auf wenige Angaben oder auf die Bestätigung einer Identifikation beschränkt werden.
Funktioniert das auch mit der EUDI-Wallet?
Technisch ja, weil die EUDI-Wallet dieselben Bausteine nutzt, darunter SD-JWT VC und OID4VP. Verbindliche Profile für Agenten-Mandate gibt es aber noch nicht.
Ab wann prüft KYA die E-ID als Herkunftsnachweis?
Ein eigenes Profil ist vorgesehen, sobald die Infrastruktur des Bundes produktiv betrieben wird. Mandate im Format SD-JWT VC prüft KYA bereits heute.
Quellen
- Der Bundesrat, Medienmitteilung vom 30.06.2026: Neuer Zeitplan für die Einführung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur: https://www.admin.ch/de/newnsb/4ZNYpSk3J1-U
- Stadt Bern, e-ID: Einführung verzögert sich: https://www.bern.ch/themen/stadt-recht-und-politik/digitale-entwicklung/digitalisierung-konkret/e-id-einfuehrung-verzoegert-sich
- Netzwoche, 25.02.2026: Bundesrat justiert bei der E-ID nach: https://www.netzwoche.ch/news/2026-02-25/bundesrat-justiert-bei-der-e-id-nach