Know Your Agent in Österreich: KI-Agenten prüfen

Know Your Agent (KYA) bezeichnet die Prüfung, ob ein KI-Agent für eine bestimmte Handlung befugt war, mit einem Nachweis, den Dritte unabhängig nachrechnen können. In Österreich verbindet sich das mit dem ABGB, der DSGVO und der ID Austria.

Das Wichtigste in Kürze

  • Know Your Agent prüft, ob ein KI-Agent für eine Handlung befugt war, mit nachrechenbarem Nachweis.
  • Die Bevollmächtigung nach §§ 1002 ff. ABGB bildet den rechtlichen Hintergrund.
  • Für Agenten gelten die DSGVO und ergänzend das österreichische Datenschutzgesetz.
  • ID Austria und die EUDI-Wallet können künftig den Auftraggeber eines Agenten belegen.

Was Know Your Agent in Österreich bedeutet

Österreichische Unternehmen und Behörden setzen KI-Agenten für Bestellungen, Kundenanfragen, Buchhaltung und digitale Verwaltungsverfahren ein. Wo ein Agent nach aussen handelt, muss klar sein, in wessen Auftrag und in welchem Rahmen. Know Your Agent macht diesen Rahmen prüfbar.

knowyouragent.ch prüft Nachweise neutral und lokal im Browser, ohne Konto und ohne Datenübertragung. Die Prüfung folgt einem offenen Prüfprofil mit öffentlichen Testvektoren.

Bevollmächtigung nach ABGB

Das ABGB regelt den Bevollmächtigungsvertrag in §§ 1002 ff. Überschreitet der Gewalthaber die Grenzen der Vollmacht, ist der Machtgeber nur verbunden, soweit er das Geschäft genehmigt (§ 1016 ABGB). Wer ohne ausreichende Vollmacht handelt, haftet dem Dritten (§ 1019 ABGB). Die Rechtsprechung schützt zudem das Vertrauen Dritter, wenn der Vertretene den Anschein einer Vollmacht gesetzt hat.

Wie diese Regeln auf KI-Agenten anzuwenden sind, ist noch nicht abschliessend geklärt. In der Praxis schafft ein Mandat mit klaren Grenzen, das der Agent vorlegt, Klarheit für alle Beteiligten. Mehr im Artikel Vertretungsmacht nachweisen.

Datenschutz nach DSGVO und DSG

In Österreich gelten die DSGVO und ergänzend das österreichische Datenschutzgesetz. Bearbeiten Agenten personenbezogene Daten, sind insbesondere die Grundsätze nach Art. 5 DSGVO, Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 DSGVO), die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO) und die Regeln für automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO) zu beachten.

Eine lokale Prüfung ohne Übertragung von Nachweisen an Dritte und selektive Offenlegung unterstützen den Grundsatz der Datenminimierung.

Identität: ID Austria und EUDI-Wallet

Mit der ID Austria verfügt Österreich über einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis, der auch für qualifizierte elektronische Signaturen genutzt werden kann. Nach dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erfüllt eine qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich das Erfordernis der Schriftlichkeit.

Mit eIDAS 2.0 kommt die europäische EUDI-Wallet hinzu, die EU-Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten müssen. Sie nutzt Nachweise mit selektiver Offenlegung und Protokolle wie OID4VP. Für Agenten wird es damit möglich, ein Mandat an einen staatlich belegten Auftraggeber zu binden.

Zahlungen und Handel

Wie in der gesamten EU verlangt die PSD2 bei elektronischen Zahlungen grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung. Für Zahlungen durch Agenten entwickeln die Zahlungsnetze eigene Verfahren mit Tokenisierung und signierten Kaufabsichten wie Verifiable Intent.

Österreichische Händler, die Bestellungen von Einkaufsagenten annehmen, sollten diese an einen prüfbaren Nachweis von Absicht und Rahmen knüpfen. Der Artikel Agentic Commerce erklärt zeigt, worauf es ankommt.

Europäische Regulierung

Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz gilt in Österreich unmittelbar. Sie knüpft Pflichten an die Rollen von Anbietern und Betreibern sowie an das Risiko eines Systems. Eine sachliche Einordnung für Agenten bietet der Artikel EU AI Act und KI-Agenten: was für Agenten gilt.

Für Unternehmen und Verwaltung gilt unabhängig davon: Was ein Agent darf, sollte festgelegt, vor der Ausführung geprüft und danach belegt sein.

Begriffe im österreichischen Kontext

Das ABGB spricht vom Bevollmächtigungsvertrag, von Gewalthaber und Machtgeber; im Alltag sind Vollmacht und Vertretung gebräuchlich. KYA verwendet für die maschinenlesbare Form den Begriff Mandat. Gemeint ist der festgelegte Rahmen, in dem ein Agent für seinen Auftraggeber handeln darf, mit Handlungstypen, Grenzen und Gültigkeit.

Häufige Fragen

Was bedeutet Know Your Agent in Österreich?

Die Prüfung, ob ein KI-Agent für eine Handlung befugt war, mit einem unabhängig nachrechenbaren Nachweis. In Österreich verbindet sie sich mit der Bevollmächtigung nach ABGB, der DSGVO und der ID Austria.

Was passiert, wenn ein Agent seine Vollmacht überschreitet?

Nach § 1016 ABGB ist der Machtgeber bei einer Überschreitung grundsätzlich nur verbunden, soweit er das Geschäft genehmigt. Wie das bei KI-Agenten zu beurteilen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Kann ein Mandat mit der ID Austria verbunden werden?

Technisch kann ein Mandat an einen staatlich belegten Auftraggeber gebunden werden. KYA prüft Mandate im Format SD-JWT VC; ein Profil für staatliche Identitäten als Herkunftsnachweis ist vorgesehen.

Ist KYA für österreichische Unternehmen kostenlos?

Ja. Die Prüfung auf knowyouragent.ch ist kostenlos, braucht kein Konto und läuft vollständig im Browser.

Welche Rolle spielt das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz?

Es regelt elektronische Signaturen und Vertrauensdienste in Österreich. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt danach grundsätzlich das Erfordernis der Schriftlichkeit.

Gibt es in Österreich Regeln speziell für KI-Agenten?

Nein. Es gelten die allgemeinen Regeln, etwa des ABGB, der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes, sowie unmittelbar die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz.

Allgemeine Information, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Gesetzestexte und die Umstände des Einzelfalls.

Quellen

  1. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 1002: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1002
  2. Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG), BGBl. I Nr. 50/2016: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2016/50
  3. Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
  4. Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj