Öffentliche Hand
Wo Behörden und öffentliche Unternehmen Agenten einsetzen oder Eingaben von Agenten erhalten, muss später nachvollziehbar sein, wer was veranlasst hat – auch Jahre danach.
Kurz gesagt
Verwaltung und Justiz belegen mit KYA, in wessen Auftrag ein Agent gehandelt hat – lokal geprüft, archivierbar und Jahre später unverändert nachrechenbar.
Typische Agenten-Handlungen
- Eingaben und Gesuche, die ein Agent im Auftrag einer Person stellt
- Interne Abläufe, in denen Agenten Entwürfe und Vorprüfungen erstellen
- Beschaffungsvorgänge mit agentengestützter Vorbereitung
- Auskünfte und Registerabfragen durch berechtigte Agenten
Welche Prüfschritte entscheiden
| Prüfschritt | Warum er hier zählt |
|---|---|
| Agent und Auftraggeber | Handelt der Agent nachweisbar für die eingebende Person oder Stelle? |
| Delegation | Wer hat wem welche Befugnis weitergegeben? |
| Widerruf | Galt die Befugnis noch, als die Eingabe erfolgte? |
| Zeitliche Verankerung | Ist der Zeitpunkt unabhängig belegt, für Fristen und Archiv? |
| Ausführungsbindung | Entspricht der Beleg genau der eingereichten Handlung? |
Beispielablauf
- Die Person erteilt ihrem Agenten eine eng begrenzte Vollmacht für eine Eingabe.
- Die Stelle nimmt die Eingabe samt Nachweis entgegen.
- Die Prüfung läuft lokal, ohne dass Daten an Dritte gehen.
- Der Prüfschein wird mit der Akte abgelegt und lässt sich später unverändert nachrechnen.
Umsetzung
Für abgeschottete Netze lässt sich KYA vollständig selbst betreiben. Die Anbindung an die künftige Schweizer E-ID als Herkunftsnachweis des Auftraggebers ist vorgesehen. Mandate stellt zum Beispiel die Referenzimplementierung Mandact vom Betreiber von KYA aus.
Typische Szenarien
Gesuche und Anträge: Ein Agent füllt ein Gesuch im Auftrag einer Person aus und reicht es ein. Meldungen: Ein Agent übermittelt Adressänderungen oder Fristverlängerungen. Unternehmen und Behörden: Ein Agent eines Treuhandbüros reicht Unterlagen für mehrere Mandanten ein.
In allen Fällen muss die Behörde zuordnen können, wer hinter dem Agenten steht und ob er für genau diesen Vorgang ermächtigt ist.
Staatliche Identität und Mandat
Mit der Schweizer E-ID und der europäischen EUDI-Wallet stehen staatliche Identitäten mit selektiver Offenlegung zur Verfügung. Zusammen mit einem Mandat, das an diese Identität gebunden ist, entsteht ein Nachweis, der Identität und Befugnis verbindet.
Die Behörde sieht dabei nur die Angaben, die sie für den Vorgang braucht. Der Artikel E-ID und Agentenmandate beschreibt, wie beides technisch zusammenpasst.
Nachvollziehbare Verfahren
Verwaltungsverfahren verlangen, dass Eingaben einer Person zugeordnet und später nachvollzogen werden können. Ein Mandat, das an eine staatliche Identität gebunden ist, ein Entscheid vor der Annahme und ein Beleg danach liefern genau diese Nachvollziehbarkeit. Weil die Prüfung lokal läuft, verlassen Daten die Systeme der Behörde nicht.
Datenschutz und Amtsgeheimnis
Behörden bearbeiten besonders schützenswerte Daten und unterstehen oft dem Amtsgeheimnis. Eine Prüfung, die Nachweise an externe Dienste sendet, kommt deshalb häufig nicht in Frage. Der Prüfkern von KYA stellt keine Netzwerkanfragen und lässt sich vollständig im Netz der Verwaltung betreiben. Mit selektiver Offenlegung erhält die Behörde nur die Angaben, die sie für den Vorgang braucht. So lassen sich Eingaben von Agenten prüfen, ohne neue Datenflüsse zu schaffen, und die Nachweise bleiben in den Akten der Behörde, wo sie hingehören.
Häufige Fragen
Dürfen Behörden Eingaben von KI-Agenten annehmen?
Das hängt vom jeweiligen Verfahrensrecht ab. Wo Eingaben im Auftrag zulässig sind, hilft ein prüfbarer Nachweis, die Eingabe der richtigen Person zuzuordnen.
Welche Rolle spielt die E-ID?
Sie kann belegen, wer der Auftraggeber eines Agenten ist. Zusammen mit einem Mandat entsteht ein Nachweis von Identität und Befugnis.
Muss die Behörde dafür eigene Software betreiben?
Nicht zwingend. Der Prüfkern läuft im Browser oder als Paket in bestehenden Systemen, ohne Netzwerkanfragen.
Kann ein Treuhandbüro Agenten für mehrere Mandanten einsetzen?
Ja, mit einem eigenen Mandat je Mandant. So bleibt für jede Eingabe klar, für wen der Agent gehandelt hat und in welchem Rahmen.
Wie lange sollten Behörden Nachweise aufbewahren?
So lange wie die zugehörigen Akten, nach den geltenden Aufbewahrungsregeln. Schlüssel und Anker müssen ebenso lange verfügbar bleiben, damit eine Prüfung später möglich ist.
Können Bürgerinnen den Prüfschein selbst prüfen?
Ja. Die Prüfung ist öffentlich und reproduzierbar. Mit denselben Daten kommt jede Person zum selben Ergebnis, ohne Konto und ohne dass Daten das Gerät verlassen. Das stärkt das Vertrauen in digitale Verfahren.